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Recht kurzfristig habe ich mich am 6. Januar mit Pastoralreferentin Christiane Hetterich beraten. Unser beider Anliegen ist es, unsere Gemeindemitglieder nicht unnötig einer Corona-Infektionsgefahr in aber auch vor und nach den Gottesdiensten auszusetzen.

Gemeinsam haben wir uns schließlich für einen strikten Gottesdienst-Lockdown vom 11.1. bis 31.1. ausgesprochen und dies mit den PGRVorsitzenden kommuniziert. Vier der fünf Gemeindevertreter- *innen haben bis zum 7.1. geantwortet und allesamt zugestimmt. Am 8.1. Januar war die Info dann in der Zeitung zu lesen.

Gründe für unsere schnelle Aktion waren: Die Pressekonferenzen am 5.1. in Berlin und am 6.1. in München haben beide einen strikten Lockdown von 11. bis 31.1.2021 angekündigt. Die dringende Mahnung war unisono „Kontakte reduzieren!“. Am 7.1. war Abgabeschluss unserer Gottesdienstordnung für das Gemeindeblatt von Karbach. Der letzte Abgabetermin, um es in der Zeitung veröffentlichen zu lassen, war der 8. Januar. Bis zum 8.1. um 23.30 Uhr lag noch keinerlei Reaktion der Würzburger Bistumsleitung auf die staatlichen Maßnahmen vor.

Dazu kommt: Noch vor einer Woche war der Inzidenzwert im Landkreis MSP sehr hoch. Ebenso sind die Zahlen der Corona-Infizierten in unseren fünf Gemeinden sehr hoch, wie am 5.1. in der Main-Post zu lesen war. Viele Geschäfte, Gaststätten und Einrichtungen sind geschlossen; private Besuche dürfen nur noch in ganz kleinem Kreis stattfinden; da ist es für viele Leute unverständlich, warum dann Gottesdienste mit bei uns bis zu 70-80 Personen erlaubt d.h. ungefährlich sein sollen. Ich höre vereinzelt Stimmen von Ehrenamtlichen, die unter dem hohen Arbeitsaufwand und den vielen (wenn auch sinnvollen) Auflagen für die Gottesdienste leise stöhnen.

Bei mir ist aus der Pfarreien-Gemeinschaft eigentlich nur Zustimmung angekommen. Doch es war damit zu rechnen, dass der Gottesdienst-Lockdown auch Kritik und Unverständnis auslösen würde. In der am 8.1. nächtens versandten Bistumsnachricht schreibt der Generalvikar: „Eine generelle Absage aller Gottesdienste in einer Pfarreiengemeinschaft … ist nicht gestattet.“

Was meinen Sie? Darf ein Gottesdienst-Lockdown (wie im vergangenen Frühjahr 7 Wochen lang) sein? Welche Argumente sprechen dafür, welche dagegen? Wer muss in eine solche Entscheidung eingebunden sein? Wie sollte die Entscheidung kommuniziert werden? Darf eine Pfarreien-Gemeinschaft für ihre Gemeinden zu diesem Ergebnis kommen, auch wenn der Generalvikar in seiner Verantwortung für das gesamte Bistum eine andere Position vertritt?

Kommt das Prinzip Subsidiarität der katholischen Soziallehre hier an ihre Grenze? Oder muss hier nicht gerade die Subsidiarität umgesetzt werden, wonach eine kleine Einheit wie eine Pfarreien-Gemeinschaft sowohl im Hören auf die großen (kirchlichen) Leitlinien aber auch aus der Einschätzung der konkreten Situation vor Ort zu einer eigenen verantwortlichen Entscheidung kommt?

Sie merken: In diesem Tagesimpuls gebe ich den Ball an Sie weiter. Wenn Sie mich und uns an Ihren Überlegungen teilhaben lassen wollen und ich Ihre Meinung auf der homepage (auch anonymisiert möglich) veröffentlichen darf, schreiben Sie mir Ihre Meinung! Vielen Dank!

Bleiben Sie gesund und behütet! Stefan Redelberger

2021-1-12_Lockdown.pdf

2021-01-12_Antworten.pdf

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