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Ab dem 25.06.2020 gelten folgende Rahmenbedingungen für öffentliche Gottesdienste: 

Grundsätzlich gilt:

  1. Das Wichtigste ist in der Situation der Corona-Krise der Schutz der Gesundheit der Gläubigen!
  2. Die Feier des Gottesdienstes ist ein Grundvollzug von Kirche und ein wesentlicher Glaubensvollzug der Gläubigen. Insofern ist es ein wichtiges Anliegen, öffentliche Gottesdienste zu ermöglichen, soweit es der Schutz der Gläubigen zulässt.
  3. Überlegungen zur liturgischen Feiergestalt
    Insgesamt stellt sich die Frage, ob die Feiergestalt der gottesdienstlichen Vollzüge in ihrem Sinn erhalten bleibt oder geradezu konterkariert wird bei den Vorgaben und Einschränkungen, die getroffen werden müssen. Dies betrifft vor allem die Feier der Eucharistie. Die Wiederaufnahme öffentlicher Gottesdienste vor Ort muss deshalb gut bedacht werden.
    Geeignete nichteucharistische Gottesdienstformen sind Wort-Gottes-Feiern ohne Kommunionspendung, die Feier der Tagzeitenliturgie und Andachten, besonders Maiandachten.
    Verstärkt sollte auch die eucharistische Anbetung angeboten werden, um der Sehnsucht der Gläubigen nach der Eucharistie entgegen zu kommen.
  4. Besonderheiten im Bistum Würzburg
    Das Bistum Würzburg ist von ländlicher Struktur geprägt, in der viele kleine Gemeinden mit entsprechenden Kirchen und einer noch regen Volksfrömmigkeit bestehen.
    Die Beschränkung von Gottesdiensten auf nur große Kirchen ist deshalb für das Bistum Würzburg eher schwierig. Es muss aber darauf geachtet werden, dass der Altarraum und die weiteren Räume wie z. B. die Sakristei genügend Raum für die vorgeschriebenen Abstände zwischen den einzelnen Personen bieten. Sollten in einer Pfarreiengemeinschaft nur Kirchen mit wandbündigen Bankreihen vorhanden sein, muss eine Form der Feier gefunden werden, in der die Gläubigen nacheinander die Bankreihen verlassen und in gleicher Weise wieder in die Bank zurückkehren. Ein aneinander Vorbeigehen oder Übersteigen in einer Bankreihe ist nicht zulässig!
    Hinzu kommt der Wunsch, dass durch erhöhte Auflagen und Zulassungsbeschränkungen zu Gottesdiensten nicht die Menschen ausgeschlossen werden dürfen, die sich gerade nach der Feier der Gottesdienste sehnen.

Nun folgen Auflagen, die zu beachten sind für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste. Können diese Auflagen, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfüllt werden, ist die Durchführung gottesdienstlicher Feiern in jedem Fall zu unterlassen aus Verantwortung für und Rücksichtnahme auf die Gesundheit der Gläubigen.

Die ganzen Rahmenbedingungen sind hier nachzulesen. Es gibt insgesamt 17 Punkte, die es zu beachten gibt. 

2020-06-25_Regelungen_zur_Feier_offentlicher_Gottesdienste.pdf

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